Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HL Kunststofftechnik GmbH
Lerchenweg 9
06184 Kabelsketal
OT Zwintschöna

Tel. +49 34602 556-0
Fax +49 34602 556-15
E-mail info@hl-kunststofftechnik.de
Web hl-kunststofftechnik.de

Geschäftsführung: Herr Bergmann
Handelsregister: Amtsgericht Stendal
Handelsregisternummer: HRB 25992
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 319 477 677

 

Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehun­gen und Rechtsgeschäfte zwischen uns und unserem Kunden verbindlich, sofern es sich bei unserem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Sie gelten auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  3. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

 

Bestellungen und Angebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Gewichts-, Leistungs- und Farb­angaben sowie Proben und Muster sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vor­behalten.
  2. Als Beschaffenheit der angebotenen Waren gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Die Fertigung erfolgt nach DIN ISO 2768-1.
  3. Ist eine Bestellung des Kunden als ein Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung. Die Warenlieferung ersetzt die Auf­tragsbestätigung.
  4. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam. Es gilt die Schriftform.

 

Preise

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Unsere Preise ergeben sich aus unseren Angeboten und Preislisten. Mangels besonderer Vereinbarungen gelten sie ab Werk einschließlich Verladung, aber ausschließlich Verpackung und Entladung. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei Auftragswerten unter 50,00 € wird ein Mindermengenzuschlag von 10,00 € erhoben.
  4. Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser vier oder mehr Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage z.B. durch Preiserhöhun­gen der Zulieferer, eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Kunden zu tragen. Glei­ches gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen.

 

Liefertermine

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  2. Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin bestä­tigt sind, stets unverbindlich. Von uns genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Mel­dung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Ver­schulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
  3. Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an uns durch den Zulieferer nicht erfolgt, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nicht­verfügbarkeit der Leistung ist von uns zu vertreten. Wir werden solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern werden. Erfolgt die Erklä­rung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich von uns erstattet.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außer­halb unseres Willens und Einflussbereiches liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten.
  5. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Haben wir Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

Versand und Gefahrenübergang

Im Allgemeinen gelten die Bestimmungen der INCOTERMS 2020, wie auf der entsprechenden Auftragsbestätigung ausgewiesen, mit zusätzlichen Punkten:

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager/ Werk (Streckengeschäft).Erfolgt bei Abholung der Ware ab Werk eine von uns durchgeführte Beladung auf zum Beispiel eines Transporters/LKWs des Kunden, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
  2. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern da­durch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Ver­sandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern.
  3. Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei uns in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.
  4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.
  5. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. (Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.)

Vertragsaufhebung, Rücknahme

Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen ist unser vorheriges schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglich­keit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Ver­kaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Für den Fall, dass bereits ausgelieferte Waren zurückgenommen werden, erhöht sich diese Entschädigung auf 15% zuzüglich der durch den Rücktransport entstandenen Aufwendungen.

 

Sachmängelhaftung und Verjährung

  1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen.
  2. Offensicht­liche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
  3. Mangelhafte Gegenstände sind zur Besichtigung bereitzuhalten oder auf unser Verlangen an uns zurückzuschicken. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Nach­erfüllungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts verändert werden.
  4. Soweit Mängel der angelieferten Gegenstände vorliegen, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung, wobei zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart gelten, oder durch Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch eine kürzere Frist als die ursprüngliche Lieferfrist unangemessen ist.
  5. Die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Schadens- und Aufwendungsersatz im Zusammenhang mit neuen Sachen verjähren in einem Jahr nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes. Gebrauchte Sachen liefern wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 
Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar.
  2. Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden unsere Ansprüche gefährdet sind, sind wir berechtigt:
    a) Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheits­leistung zu erbringen, Ziff. VI Nr. 1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend;
    b) sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und gel­tend zu machen.
    c) nach Setzen einer angemessenen Frist von allen unsererseits noch nicht erfüll­ten Verträgen zurückzutreten, Ziff. VI gilt entsprechend.
  3. Der Kunde darf fällige Zahlungen nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, aus dem gleichen Vertrags­gegenstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entschei­dungsreif ist. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
  4. Befindet sich der Kunde im Verzug, hat er die Kosten für Mahnungen, die Einschaltung eines Inkasso-Institutes oder Rechtsanwaltsgebühren, die uns durch den Forderungseinzug entstehen, zu tragen.
  5. Wir behalten uns vor, mit einem Factoring-Unternehmen zusammen zu arbeiten.

 
Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen auslaufenden Geschäftsbeziehungen vor. Dies gilt einschließlich der Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechts­grund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.
  2. Zusätzlich werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unse­rer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20 % übersteigt:
  3. a) Verarbeitung oder Vermischung erfolgen für uns als Lieferanten, jedoch ohne Ver­pflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird hiermit vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der entstehenden Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Alle Waren, an de­nen uns ein (Mit-) Eigentum zusteht, gelten als Vorbehaltsware zur Absicherung der Saldenforderung. Der Kunde verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt un­entgeltlich für uns.
  4. b) Der Kunde tritt seine durch Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung sowie aus sonsti­gen Rechtsgründen entstehenden Forderungen (z.B. ggü. Versicherungen, aus unerlaubter Handlung) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Konto­korrent in Höhe des von uns hierfür gelieferten Warenwertes bereits zum Zeit­punkt unserer Lieferung an uns ab. Abgetreten wird der letztrangige Teil der fälligen Forde­rung, der unserem Warenwert entspricht. Wir nehmen die Abtretung an.
  5. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.
  6. Der Kunde ist nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs berechtigt, von uns gelieferte Waren zu verarbeiten, weiter zu veräußern und / oder daraus resultieren­de Forderungen einzuziehen. Diese Berechtigung wird bereits jetzt für den Fall widerrufen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus der laufenden Geschäfts­beziehung nicht vertragsgemäß nachkommt (insbesondere bei Zahlungsverzug), oder aber auch bei Zahlungsstockungen Dritten gegenüber, bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer Pfändung. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln (Einziehungsermächtigung). Verpfändungen, Siche­rungsübereignungen und die Vereinbarung von Abtretungs-verboten sind nicht zu­lässig.
  7. Der Kunde ist uns gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Verbleib der Vorbe­haltsware und über die aus der Verarbeitung und/ oder Weiterveräußerung entstande­nen Forderungen zu erteilen. Er hat uns seine Abnehmer zu benennen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
  8. Er ist verpflichtet, die einge­zogenen Gelder mit kaufmännischer Sorgfalt aufzubewahren und spätestens bei Fälligkeit unserer Forderungen an uns abzuführen. Im Falle des Entzugs der Einzugsberechtigung ist er uns gegenüber zur Offenlegung unserer und seiner gesamten Forderungen verpflichtet und hat im Zweifelsfall den Nachweis zu erbringen, dass bestimmte Forderungen nicht aus der Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entstanden sind.
  9. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass weder unser Eigentum an der geliefer­ten Ware noch unsere Rechte an den abgetretenen Forderungen in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden; er hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Gefahr einer derartigen Beeinträchtigung durch Dritte gegeben oder zu befürchten ist.
  10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Heraus­gabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgte zunächst immer nur sicherheitshalber; es liegt hierin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, keinen Rücktritt vom Vertrag.
  11. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Müssen Montagearbeiten über mehrere Tage durchgeführt werden, hat der Besteller zwischen den Arbeitszeiten den pfleglichen Verbleib der Ware zu verantworten. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

 
Zusätzlicher Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch­schnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässi­ger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.
 
Datenverarbeitung

Der Kunde berechtigt uns, Informationen und Daten im Rahmen aus der Geschäftsbeziehung zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und im Rahmen berechtigter Interessen an Dritte, insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzuges oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.
 
Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Halle (Saale).
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 
Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden.